Das Kotprobenlabor des "Büro für Herdengesundheit" bietet für Pferdehalter sowohl Einzeluntersuchungen als auch Bestandsuntersuchungen an. Dabei werden jeweils folgende Untersuchungsverfahren eingesetzt:
- Parasitologische Kotuntersuchung auf kleine Strongyliden, Spulwürmer und Bandwürmer zur Diagnostik der Notwendigkeit einer Entwurmung. Quantitative Untersuchung der Kotproben mittels modifiziertem Küvetten-Verfahren zur Bestimmung der Eier pro Gramm Kot (EpG). Die Nachweisgrenze der eingesetzten Methode sind 10 EpG.
- Anwendung des Sedimentationsverfahrens zum Nachweis von Leberegel
- Anwendung des Trichterauswanderverfahren zum Nachweis von Lungenwürmern
- Mikroskopische Untersuchung eines Tesafilmabklatsch zum Nachweis von Pfriemschwänzen/ Anuswürmern.
- Schwellenwert bei kleinen Strongyliden: 200 EpG
- Kontroll-Kotprobe zur Prüfung der Wirksamkeit der anthelmintischen Behandlung 14 Tage nach der Behandlung.
- Ausführliche Dokumentation der Befunde
- Behandlungsempfehlungen jeden Einzeltieres anhand der Untersuchungsergebnisse und nach Rücksprache mit dem behandelnden Tierarzt
- Eine Behandlung der TIere sollte immer begleitet werden von Hygienemaßnahmen auf den Weiden und Quarantänemaßnahmen bei Neuzugängen.
- Bei Bandwurmbehandlungen mittels Praziquantel kann keine Wirksamkeitsprobe durchgeführt werden.
- Grundsätzlich wird angeraten, von unbehandelten Tieren einmal pro Weidesaison eine Larvenanzucht zum Ausschluss von großen Strongyliden durchführen zu lassen. Der Kontakt zu Laboren, die diese Leistung anbieten, kann durch uns hergestellt werden.
- Das Labor führt keinen Nachweis von Magendasseln und großen Strongyliden durch.